Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen
Gewinnerzielungsabsicht
Bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken
Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 02.06.2021 eine erfreuliche Vereinfachungsregelung getroffen.
Kleinere Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke können danach von der ertragsteuerlichen Erfassung ausgenommen werden. Die Betreiber einer solchen Anlage erhalten eine antragsgebundene Möglichkeit für einen Verzicht auf die Besteuerung. Seit Jahren gängige Praxis war die steuerliche Erfassung von Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken. Es wurden Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, so daß eine jährliche Abgabe einer Gewinnermittlung (i.d.R. Anlage EÜR) erforderlich war.
Der Aufwand für die korrekte Besteuerung war groß. So wurde jetzt, auch um den Verwaltungsaufwand in den Finanzämtern zu reduzieren, eine Verzichtsmöglichkeit geschaffen, also eine Vereinfachungsregelung erlassen. Anlagenbetreiber können, müssen also nicht, einen schriftlichen Antrag stellen, wonach die Anlage ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. In diesem Fall wird von der Finanzverwaltung ohne weitere Prüfung unterstellt, dass eine steuerlich unbeachtliche sog. Liebhaberei vorliegt.
Die Vereinfachungsregelung gilt für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10kW oder für BHKW mit einer installierten Leistung von bis zu 2,5 kW. Mit dem schriftlichen, formlosen Antrag der steuerpflichtigen Person wird aus Vereinfachungsgründen und ohne weitere Prüfung unterstellt, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Damit wird der Gewerbebetrieb einer solchen kleinen Photovoltaikanlage bzw. eines BHKW nicht mehr bei der Einkommensteuer erfasst und dies für alle offenen und künftigen Jahre.
Dies gilt jedoch nicht nur für das aktuelle Jahr, sondern auch für alle nachfolgenden Jahre.
Die umsatzsteuerlichen Pflichten für eine Photovoltaikanlage bzw. ein BHKW und die Steuerpflicht der Umsätze bleiben trotz einer Antragsstellung unverändert bestehen.
Weitere informationen auf: https://www.bundesfinanzministerium.de/
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