Bevollmächtigung
Vollmacht zur Vertretung gegenüber den Finanzbehörden
Schnelle Abstimmungen mit dem Finanzamt
Eine Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen vereinfacht aufwändige und zeitraubende Klärungen mit den Finanzamt.
Mit einer Vollmacht gegenüber den Finanzbehörden gehört es zu den regelmäßigen Aufgaben der Steuerberater und Steuerberaterinnen, die Steuerbescheide, die die Finanzämter nach Veranlagung der Steuererklärungen erstellen, zu überprüfen.
Prüfung von Steuerbescheid und Einspruchsverfahren
Sollten sich Abweichungen ergeben, kann die Steuerberaterin diese mündlich oder schriftlich mit dem Finanzamt abklären. Sollten Unrichtigkeiten im Steuerbescheid enthalten sein, so ist es der Steuerberaterin, aufgrund der ihr erteilten Vollmacht, möglich, außergerichtliche Rechtsbehelfe gegenüber den Finanzbehörden zu führen (Einspruchsverfahren).
Vertretung der Interessen des Steuerpflichtigen
Sollte auch im Rahmen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens (Einspruchsverfahren) keine Einigung erfolgen, kann die Steuerberaterin als Vertreter vor den landeseigenen Finanzgerichten oder dem Bundesfinanzhof für die Interessen des Steuerpflichtigen eintreten.
Vertretung auch bei Strafverfahren und Bußgeldverfahren
Auch können Steuerberaterinnen die Steuerpflichtigen in Steuerstrafverfahren oder Bußgeldverfahren sowie in Steuersachen vor den Verwaltungsgerichten vertreten.
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Steuerkanzlei Deranek
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