Deutliche Verkürzung der Abgabefrist für Steuererklärungen

Unterlagen früher zur Bearbeitung in der Steuerkanzlei einreichen

Verkürzung der Abgabefrist für die Steuererklärungen 2024 und 2025

für steuerlich beratene Steuerpflichtige

Die Abgabefrist für Steuererklärungen steuerliche beratende Steuerpflichtige wird verkürzt, bzw. auf den Stand vor Corona zurückgefahren:

Die Abgabefrist für Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2023 war der 31. Mai 2025

Neu:
Abgabefrist für Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2024 – 30. April 2026
Abgabefrist für Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2025 – 28. Februar 2027

Daher sind Unterlagen deutlich frühzeitiger zur Bearbeitung in der Steuerkanzlei einzureichen, um eine fristgerechte Abgabe zu gewährleisten.

Für das Kalenderjahr 2024 bis zum 31.12.2025

Für das Kalenderjahr 2025 bis zum 31.10.2026

Alle Mandanten werden entsprechend informiert.

Steuererklärung: Die Abgabefrist für Steuererklärungen steuerliche beratende Steuerpflichtige wird verkürzt, bzw. auf den Stand vor Corona zurückgefahren.

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Steuerberater Mühltal Ellen Deranek

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