Deutliche Verkürzung der Abgabefrist für Steuererklärungen
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Unterlagen früher zur Bearbeitung in der Steuerkanzlei einreichen
Verkürzung der Abgabefrist für die Steuererklärungen 2024 und 2025
für steuerlich beratene Steuerpflichtige
Die Abgabefrist für Steuererklärungen steuerliche beratende Steuerpflichtige wird verkürzt, bzw. auf den Stand vor Corona zurückgefahren:
Die Abgabefrist für Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2023 war der 31. Mai 2025
Neu:
Abgabefrist für Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2024 – 30. April 2026
Abgabefrist für Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2025 – 28. Februar 2027
Daher sind Unterlagen deutlich frühzeitiger zur Bearbeitung in der Steuerkanzlei einzureichen, um eine fristgerechte Abgabe zu gewährleisten.
Für das Kalenderjahr 2024 bis zum 31.12.2025
Für das Kalenderjahr 2025 bis zum 31.10.2026
Alle Mandanten werden entsprechend informiert.
Steuererklärung: Die Abgabefrist für Steuererklärungen steuerliche beratende Steuerpflichtige wird verkürzt, bzw. auf den Stand vor Corona zurückgefahren.
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