Zuschüsse wegen der Corona-Krise beantragen
Soforthilfen der Bundesregierung
Zugriff auf Rettungsfonds
„Was anfänglich nicht jedem klar war, wird spätestens jetzt sehr deutlich: Die Coronakrise ist eine Wirtschaftskrise. Und die treibt vor allem viele Freischaffende in Existenznot. Wegbrechende Aufträge sind nicht gedeckt, neue werden nicht vergeben, Einnahmen fallen teilweise komplett aus.
Dieser prekären Lage möchte die Bundesregierung jetzt mit Soforthilfen entgegenwirken. Die beinahe fünf Millionen sogenannten Soloselbstständigen und Klein- und mittelständische Unternehmer (KMU) sollen in Kürze Zugriff auf einen speziellen Rettungsfonds der Bundesregierung in Höhe von 40 Milliarden Euro haben.
Zehn Milliarden Euro sollen als Zuschüsse vergeben werden, die restliche Summe als Darlehen. Das Hilfspaket ist am Montag vom Bundeskabinett beschlossen worden. Bereits am Mittwoch soll das Vorhaben im Bundestag und am Freitag vom Bundesrat verabschiedet werden. Aktuell sind Zuschüsse von 9.000 bis 10.000 Euro für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern geplant. Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten sollen mit 15.000 Euro rechnen können, jeweils für eine Dauer von maximal drei Monaten.
Ausgleichszahlungen für Eltern von Kindern bis 12 Jahren: Wem kurzfristig Einkommen oder Einnahmen wegbrechen, der kann so schnell Unterstützung für seine Kinder in form des sog. Kinderzuschlages erhalten. Der Antrag kann beim Arbeitsamt schnell digital gestellt werden: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start
Hinweis: Dieser Zuschuß ist kein Geschenk des Staates, sondern eine steuerpflichtige Einnahme. Er ist also in der Einkommensteuererklärung 2019 als Einnahme anzugeben.
Die Regelung gilt vorerst vom 1. April bis zum 30. September 2020.
Fragen Sie uns
Steuerkanzlei Deranek
Waldstraße 52
64367 Mühltal
Termine nach Vereinbarung
Bürozeiten : 8:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 06151 91 32 41