Mindestlohn steigt erneut
ab 01.01.2026

Der Mindestlohn steigt weiter

Neuer Mindestlohn ab 01.01.2026

Zum 01.01.2026 erhöht sich der Mindestlohn und damit die Grenze für den Minijob/Midijob

Der Mindestlohn erhöht sich ab dem 01.01.2026 auf 13,90 Euro je Zeitstunde.

Dadurch gelten ab Januar 2026 folgende Geringfügigkeitsgrenzen:

  • Minijob bis 603,01 Euro
  • Midijob: Übergangsbereich von 603,01 Euro und 2.000,00 Euro
  • weiterhin können max. 43,00 Stunden im Monat gearbeitet werden.

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Steuerberater Mühltal Ellen Deranek

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