Neuer Mindestlohn ab 01.01.2025

Der Mindestlohn steigt weiter

Neuer Mindestlohn ab 01.01.2025

Zum 01.01.2025 erhöht sich der Mindestlohn und damit die Grenze für den Minijob/Midijob

Der Mindestlohn erhöht sich ab dem 01.01.2025 auf 12,82 Euro je Zeitstunde.

Dadurch gelten ab Januar 2025 folgende Geringfügigkeitsgrenzen:

  • Minijob bis 556,00 Euro
  • Midijob: Übergangsbereich von 556,01 Euro und 2.000,00 Euro
  • weiterhin können max. 43,00 Stunden im Monat gearbeitet werden.

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Steuerberater Mühltal Ellen Deranek

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