Entwicklung des Mindestlohnes seit Einführung

Der Mindestlohn steigt weiter

Die Entwicklung des Mindestlohns

In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.
Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ausgenommen sind nur wenige Personengruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder teilweise Praktikantinnen und Praktikanten.
 
Nach dem Mindestlohngesetz beschließt die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, die Mindestlohnentwicklung, die dann per Rechtsverordnung verbindlich wird. Bei der Einführung am 01.01.2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn mit 8,50 Euro brutto pro Stunde festgelegt.
 
Neuer Mindestlohn zum 01.10.2022 – Entwicklung des Mindestlohnes
  • zum 1. Januar 2017 stieg er auf 8,84 Euro,
  • zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro,
  • zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro und
  • zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro.
  • seit 1. Juli 2021 gilt in ein Mindestlohn von 9,60 Euro.
  • zum 1. Januar 2022 ist er auf 9,82 Euro und
  • zum 1. Juli 2022 ist schließlich auf 10,45 Euro gestiegen.

Die neue Bundesregierung hat eine weitere Erhöhung des Mindestlohnes zum 01.10.2022 auf 12,00 €/Std. beschlossen.

Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Obergrenze für den Minijob-Lohn auf monatlich 520,00 € erhöht! Weiterhin sind die Stundenzettel (Hier anschauen) zu führen, die regelmäßig bei Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung vorgelegt werden müssen.

Sollten Rückfragen bestehen, stehe ich Ihnen zur Beantwortung zur Verfügung.

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Steuerberater Mühltal Ellen Deranek

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