Entwicklung des Mindestlohnes seit Einführung

Der Mindestlohn steigt weiter

Die Entwicklung des Mindestlohns

In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.
Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ausgenommen sind nur wenige Personengruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder teilweise Praktikantinnen und Praktikanten.

Nach dem Mindestlohngesetz beschließt die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, die Mindestlohnentwicklung, die dann per Rechtsverordnung verbindlich wird.

 
Neuer Mindestlohn zum 01.01.2025: 12,82 €/Std. – Entwicklung des Mindestlohnes
  • Ab 01. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 €/Std.
  • Ab 01. Januar 2024: 12,41 €/Std.
  • Ab 01. Oktober 2022: 12,00 €/Std.
  • Ab 1. Juli 2022: 10,45 €/Std.
  • Ab 1. Januar 2022: 9,82 €/Std.
  • Ab 1. Juli 2021: 9,60 €/Std.
  • Ab 1. Januar 2021: 9,50 €/Std.
  • Ab 1. Januar 2020: 9,35 €/Std.
  • Ab 1. Januar 2019: 9,19 €/Std.
  • Ab 1. Januar 2017: 8,84 €/Std.

Die Obergrenze für den Minijob-Lohn erhöht sich auf monatlich 556,00 €! Weiterhin können max. 43,00 Std. gearbeitet werden.

(https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Einkommen-Armut/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII4b.pdf)

Weiterhin sind die Stundenzettel (Hier anschauen) zu führen, die regelmäßig bei Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung vorgelegt werden müssen.

Sollten Rückfragen bestehen, stehe ich Ihnen zur Beantwortung zur Verfügung.

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Steuerberater Mühltal Ellen Deranek

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