Übungsleiterpauschale erhöht

Ehrenamt und Gemeinnützigkeit

Übungsleiterpauschale wird erhöht

Mehr Steuerfreiheit für Einkünfte aus dem Ehrenamt

Die Übungsleiterpauschale ist eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, die das ehrenamtliche Engagement finanziell anerkennen und unterstützen. Der Koalitionsvertrag 2025 will dies mit folgender Erhöhungen weiter fördern:

Übungsleiterpauschale

  • Erhöhung: Die Übungsleiterpauschale wurde von 3.000 € auf 3.300 € pro Jahr erhöht.
  • Zweck: Sie gilt für nebenberufliche Tätigkeiten im pädagogischen, pflegerischen oder künstlerischen Bereich. Beispiele sind Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder Betreuer in Jugendeinrichtungen
  • Steuerfreiheit: Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuer- und sozialversicherungsfrei.

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