Corona-Hilfe 2020 und 2021 Hinzuverdienstgrenze für Rentner erhöht

Corona-Hilfe: Hinzuverdienstgrenze für Rentner deutlich erhöht

Hinzuverdienstgrenze auch 2021 erhöht

Für Neu- und Bestandsrentnerinnen und -rentner

Durch die Coronakrise besteht immer noch ein besonders hoher Bedarf an medizinischem Personal. Aber auch in anderen Wirtschaftsbereichen kann es noch zu Personalengpässen aufgrund von Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen kommen. Um die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt zu erleichtern, hat die Bundesregierung die im jeweiligen Kalenderjahr geltende Hinzuverdienstgrenze auch für das Jahr 2021 vorübergehend erhöht und von 6.300 Euro auf 46.060 Euro deutlich angehoben. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Ab dem Jahr 2022 gilt dann wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Bereits im Jahr 2020 war die Hinzuverdienstgrenze von regulär 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben worden.

Die Änderungen basieren auf dem „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)“. Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen gilt für Neu- und Bestandsrentnerinnen und -rentner. Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.

Des Weiteren gelten seit dem 1. November 2020 für eine kurzfristige Beschäftigung wieder die Zeitgrenzen von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen. Vom 1. März bis zum 31. Oktober 2020 waren diese – ebenfalls im Zuge des Sozialschutz-Paketes – auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage angehoben worden.

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