Förderung von Vereinen und Ehrenamt!
Ehrenamt und Gemeinnützigkeit
Förderung von Vereinen und Ehrenamt
Im Koalitionsvertrag vereinbart:
Der neue Koalitionsvertrag enthält viele Passagen zum Thema Ehrenamt und Gemeinnützigkeit. Dazu gehören zum Beispiel:
- Vereinfachungen im Datenschutz-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrecht
- Verbesserung des Haftungsprivilegs
- Vereinfachte Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine
- Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe für gemeinnützige Vereine steigt auf 50.000 €
- Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 € sind von der Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen
- keine Sphärenaufteilung bei Einnahmen unter 50.000 € pro Jahr aus wirtschaftlichen Tätigkeiten gemeinnütziger Körperschaften
- Modernisierung des Zweckkatalogs im Gemeinnützigkeitsrecht
- Steuererleichterungen für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen
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Steuerkanzlei Deranek
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