Förderung von Vereinen und Ehrenamt!

Ehrenamt und Gemeinnützigkeit

Förderung von Vereinen und Ehrenamt

Im Koalitionsvertrag vereinbart:

Der neue Koalitionsvertrag enthält viele Passagen zum Thema Ehrenamt und Gemeinnützigkeit. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Vereinfachungen im Datenschutz-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrecht
  • Verbesserung des Haftungsprivilegs
  • Vereinfachte Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine
  • Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe für gemeinnützige Vereine steigt auf 50.000 €
  • Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 € sind von der Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen
  • keine Sphärenaufteilung bei Einnahmen unter 50.000 € pro Jahr aus wirtschaftlichen Tätigkeiten gemeinnütziger Körperschaften
  • Modernisierung des Zweckkatalogs im Gemeinnützigkeitsrecht
  • Steuererleichterungen für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen

 

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Steuerberater Mühltal Ellen Deranek

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