Einführung zur Erleichterung des Kurzarbeitergeldes
Erleichterung des Kurzarbeitergeldes
Voraussetzungen für Antragstellung
Nach dem die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung zur Erleichterung des Kurzarbeitergeldes veröffentlicht sind, können die ersten Anträge ausgefüllt werden.
Dazu sind jedoch einige Voraussetzungen nötig, die Sie als Arbeitgeber erbringen müssen:
- Es ist eine Vereinbarung über die Einführung der Kurzarbeit im Betrieb zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Vereinbarung nötig, die beide Seiten unterschreiben müssen. Diese Vereinbarung ist nicht erforderlich, wenn der Arbeitsvertrag oder ein im Betrieb einschlägiger Tarifvertrag eine sog. Kurzarbeitsklausel beinhalten. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit anordnen. In Betrieben mit einem Betriebsrat erfolgt die Kurzarbeit durch Vereinbarung mit dem Betriebsrat. Im Zweifel bitte TC ansprechen, der das dann je Einzelfall klären wird.
- Die Anzeige der Kurzarbeit (Muster anbei) bei der zuständigen Agentur für Arbeit kann ich für Sie erstellen, wenn folgende Angaben vollständig vorliegen: (sofern diese nicht bereits vorliegen, weil beispielsweise die Löhne in der Steuerkanzlei Deranek abgerechnet werden):
- Betriebsnummer
- Anzahl der Arbeitnehmer im Betrieb (alle, inkl. Teilzeit, Azubis usw..)
- Anzahl der durchschnittlichen Wochenarbeitsstunden im Betrieb vor Kurzarbeit
- Anzahl der durchschnittlichen Wochenarbeitsstunden im Betrieb bei Kurzarbeit
- den einschlägigen Tarifvertrag, sofern ein solcher Anwendung findet (den sollte dann TC auf die maßgeblichen Klauseln hin prüfen)
- die unterzeichneten Vereinbarungen zur Kurzarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (wenn diese noch nicht in Summe vorliegen, dann können Teile davon auch mit dem späteren Leistungsantrag nachgereicht werden (bevor die Anzeige nicht raus geht; diese muss nämlich bis zum Ablauf des Monats bei der Agentur für Arbeit eingehen, für den erstmalig Kurzarbeit vereinbart wurde) / alternativ die Anordnung der Kurzarbeit oder die Vereinbarungen mit dem Betriebsrat.
- Die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit
- Die Gründe der Kurzarbeit
- Hat die zuständige Agentur für Arbeit die Berechtigung zur Kurzarbeit geprüft, muss für den Mandanten der Leistungsantrag auf Kurzarbeitergeld nebst einer sog. Abrechnungsliste vorbereitet werden. Die für die Abrechnungsliste maßgeblichen Parameter können – die Details dazu sind intern in Klärung – über das Lohnprogramm der DATEV berechnet werden, allerdings konnten von Seiten der DATEV noch nicht die aktuellen neuen gesetzlichen Regelungen bezüglich der Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitgeber durch das Arbeitsamt im Programm eingepflegt werden.
Passierschein
Insofern noch keine Ausgangssperre ausgesprochen ist, ist der Passierschein nicht erforderlich. Kommt es noch dazu, sind Ihre Mitarbeiter vorbereitet.
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