Im Privathaushalt oder im „Betreuten Wohnen“

Kosten für ein Hausnotrufsystem

Die Menschen werden immer älter und leben häufig alleine in ihren Wohnungen.

Im Hinblick auf die zunehmende Gebrechlichkeit im Alter, die sich dadurch ergebende mögliche Notsituation bieten verschiedene Soziale Dienste sog. Notrufsysteme an, die z. Bsp. auf Knopfdruck den Notdienst informieren, der dann in die Wohnung des älteren Menschen kommt und hilft.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 11.06.2021 noch einmal bestätig, daß durch das Notrufsystem sichergestellt werde, dass die Klägerin in Notsituationen (Sturz, Übelkeit etc.) rasch Hilfe durch den automatisch informierten Notdienst erhalte. Die Herbeiholung eines Rettungsdienstes erfolge sonst typischerweise im Familienverbund.

Die Leistung werde im räumlichen Bereich des Haushalts erbracht, da der Leistungserfolg in der Wohnung der Klägerin eintrete. Im Hinblick auf die zunehmende Gebrechlichkeit im Alter könne auch von einer Auslösung des Notrufes in regelmäßigen Abständen ausgegangen werden.

Die Bereitstellung eines Notrufsystems im „Betreuten Wohnen“ stellt ebenfalls eine haushaltsnahe Dienstleistung, weil für den Bewohner einer Senioreneinrichtung „Betreutes Wohnen“ sichergestellt werde, im Bedarfsfalle aus seinem Haushalt heraus, Hilfe rufen zu können. Somit die Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem im Rahmen der Begünstigung nach § 35a EStG berücksichtigt werden.

Sie haben Fragen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Fragen Sie uns

DSGVO

Steuerberater Mühltal Ellen Deranek

Steuerkanzlei Deranek
Waldstraße 52
64367 Mühltal

Termine nach Vereinbarung
Bürozeiten : 8:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 06151 91 32 41

Unsere Partner und Mitgliedschaften

Datev Deutschland
Steuerberaterkammer Hessen
Centrale für GmbH Mitglied
Steuerberaterkammer Hessen
VSW Versicherergemeinschaft für Steuerberater

Wir haben die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung bei der VSW abgeschlossen!