Vollmachten

Notfallvorsorge:

Welche Vollmachten sind wichtig?

Kurze Zusammenfassung

Die Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine umfassende Vollmacht. Stellvertretend für den Vollmachtgeber handelt dieser Bevollmächtigte, ohne Rücksprache und Kontrolle.
Diese wird jemandem erteilt, dem umfassend vertraut wird.

Die Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist eine mögliche Alternative zur Vorsorgevollmacht. Der rechtliche Betreuer (früher Vormund) wird durch das zuständige Gericht eingesetzt, nur wenn nötig und nur in dem nötigen Umfang. Der Betreute darf Vorgaben machen; es ist also ein Kontrollmechanismus eingebaut. Der Betreuer muß Rechenschaft über sein Handeln ablegen, gegenüber dem Betreuten und dem Gericht. Der Betreuer steht somit in der Beweispflicht.

Diese wird erteilt, wenn es keine Vertrauensperson gibt, dem eine Vorsorgevollmacht erteilt werden könnte. Der zu Betreuende kann darin auch festlegen, wer von dem Gericht als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll oder auch nicht.

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung betrifft nur die Gesundheit. Es wird in dieser festgelegt, welche medizinische Behandlung der Verfügte als potentiellen Patienten für richtig hält, in dem Fall, daß dieser nicht mehr selber entscheiden kann. In einer Patientenverfügung muß daher auch festgelegt werden, wer die Wahl der medizinischen Behandlung gegenüber Ärzten, dem Klinik- und/Pflegepersonal durchsetzen soll. Eine Patientenverfügung ist daher auch in einer Ehe sinnvoll, da in dieser festgelegt wird, wie der potentielle Patient medizinisch behandelt werden soll.

Im Prinzip kann jede Vollmacht von jedem alleine erstellt werden. Jedoch stellt sich immer die Frage, ob der Vollmachtgeber bei vollen geistigen Kräften zum Zeitpunkt der Erstellung war. Daher ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen.

Geht es um Immobilien oder Unternehmen(santeilen) ist grundsätzlich eine notariell beurkundete General- und Vorsorgevollmach zwingend erforderlich.

Muster für Vorlagen von Vollmachten sind – mit Erläuterungen – auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums hinterlegt.

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Steuerberater Mühltal Ellen Deranek

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