Vorläufige Steuerfestsetzung bei Rentenbesteuerung
Mögliche Doppelbesteuerung bei Rentenbezügen
Rechtsprechung zur Rentenbesteuerung
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit einem Schreiben vom 30.08.2021 Stellung genommen zu dem Problemfeld der möglichen Doppelbesteuerung bei Rentenbezügen.
Der BFH hat mit Urteil v. 19.5.2021, X R 20/19 zahlreiche Grundsatzfragen aus dem Bereich der Rentenbesteuerung entschieden. Eine allgemeine Aussage darüber, ob die Rentenbesteuerung verfassungsgemäß ist, lässt sich dabei aus dem Urteil kaum ableiten. Vielmehr wird in jedem Einzelfall zu prüfen sein, ob die jeweilige Besteuerung rechtmäßig ist oder nicht. Hierbei obliegt dem Steuerpflichtigen der Nachweis der übermäßigen Besteuerung.
Vorläufigkeitsvermerk verweist auf Nachweispflichten
Sollte also eine Verfassungswidrigkeit durch das BVerfG festgestellt werden, muss der Steuerpflichtige einen Antrag auf Änderung stellen, da die Änderung nicht von Amts wegen erfolgt. Zudem muss er den Nachweis durch Vorlage von Unterlagen führen, dass die Besteuerung der Rente aus der Basisversorgung im Einzelfall übermäßig gewesen ist. Beweisvorsorge ist damit zwingend. Keine Änderung des Steuerbescheids von Amts wegen
Sie haben Fragen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Fragen Sie uns
Steuerkanzlei Deranek
Waldstraße 52
64367 Mühltal
Termine nach Vereinbarung
Bürozeiten : 8:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 06151 91 32 41