Steuerberater-Blog

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Neuer Mindestlohn ab 01.01.2025

Neuer Mindestlohn ab 01.01.2025

Der Mindestlohn erhöht sich ab dem 01.01.2025 auf 12,82 Euro je Zeitstunde. Dadurch gelten ab Januar 2025 folgende Geringfügigkeitsgrenzen:
Minijob bis 556,00 Euro; Midijob: Übergangsbereich von 556,01 Euro und 2.000,00 Euro; weiterhin können max. 43,00 Stunden im Monat gearbeitet werden.

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Vollmachten

Vollmachten

Eine Vorsorgevollmacht ist eine umfassende Vollmacht. Stellvertretend für den Vollmachtgeber handelt dieser Bevollmächtigte, ohne Rücksprache und Kontrolle. Diese wird jemandem erteilt, dem umfassend vertraut wird.

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Kinderzuschlag

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Dieser kann beantragt werden, wenn die Eltern genug Einnahmen für sich selber haben, aber nicht genug, um den gesamten Bedarf der Familie bzw. der Kinder unter 25 Jahren, zu decken.

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Pflichten durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz

Pflichten durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz

Seit dem 01. August 2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird die Mitteilungspflicht im Transparenzregister auch auf GmbH, SE, AG, KGaA, eG oder Partnerschaften ausgeweitet. Von der Meldepflicht ausgenommen sind lediglich nicht eingetragene Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Stille Gesellschaften sowie Erbengemeinschaften.

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Kosten für ein Hausnotrufsystem

Kosten für ein Hausnotrufsystem

Im Hinblick auf die zunehmende Gebrechlichkeit im Alter, die sich dadurch ergebende mögliche Notsituation bieten verschiedene Soziale Dienste sog. Notrufsysteme an, die z. Bsp. auf Knopfdruck den Notdienst informieren, der dann in die Wohnung des älteren Menschen kommt und hilft.

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Entwicklung des Mindestlohnes seit Einführung

Entwicklung des Mindestlohnes seit Einführung

Nach dem Mindestlohngesetz beschließt die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, die Mindestlohnentwicklung, die dann per Rechtsverordnung verbindlich wird. Bei der Einführung am 01.01.2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn mit 8,50 Euro brutto pro Stunde festgelegt.

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Steuerberater Mühltal Ellen Deranek

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