Kinderzuschlag

Leistung für Familien mit kleinem Einkommen

Kinderzuschlag – zusätzlich zum Kindergeld

Kurze Zusammenfassung

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Dieser kann beantragt werden, wenn die Eltern genug Einnahmen für sich selber haben, aber nicht genug, um den gesamten Bedarf der Familie bzw. der Kinder unter 25 Jahren, zu decken.

Das monatliche Einkommen muss mindestens 900,00 € bei Ehegatten bzw. 600,00 € bei Alleinerziehenden betragen.

Dann kann je Kinder ein Kinderzuschlag in Höhe bis zu 250,00 € durch die Familienkasse gezahlt werden.

Ein rückwirkender Antrag kann nicht gestellt werden, nur in die Zukunft und nur solange, wie Kindergeld gezahlt wird.

Auf der Internetseite der Arbeitsagentur – unter „Familie und Kinder“ – gibt Ihnen der KidZ-Lotse Auskunft darüber, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Ein kurzes, interaktives Video erklärt die Funktionen des Online-Tools, in welchem die persönlichen Daten eingegeben werden und am Ende wird mitgeteilt, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht oder nicht.

Folgende Angaben sind notwendig:

  • Angaben zu der antragstellenden Person
  • Angaben zu dem/den Kind/Kindern
  • Angaben zu dem möglichen Erhalt von Bürgergeld
  • Angaben zu dem aktuellen monatlichen Einkommen
  • Angaben in wer in welcher Höhe die monatliche Miete bezahlt

Anschließend kann der Antrag auf Kinderzuschlag direkt online gestellt werden.

Link zum KidZ-Lotse: web.arbeitsagentur.de

Ein ausführliches Merkblatt zu dem Kinderzuschlag gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/datei/kiz2-merkblattkinderzuschlag_ba034485.pdf

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Steuerberater Mühltal Ellen Deranek

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