Steuererklärung 2022:
Abgabe Frist verlängert

 Abgabe bis zum 31.07.2024

Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung 2022

für steuerlich beratene Steuerpflichtige

Der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung 2022 für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind, ist grundsätzlich am 02.10.2023.
Für alle Steuerpflichtigen, die ihre Einkommensteuererklärung 2022 durch eine/n steuerliche/n Vertreter/in erstellen lassen, greift die automatische Fristverlängerung, die inzwischen einheitlich geregelt ist und am letzten Julitag 2024 endet.

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz: Abgabe-Stichtag auf 31.07.2024 verschoben

Im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wurde jedoch eine allgemeine Fristverlängerung beschlossen: Die Steuererklärungen 2022 kann bis zum 31.07.2024 eingereicht werden.

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Steuerberater Mühltal Ellen Deranek

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