Steuererklärung 2021:
Abgabe Frist verlängert
Abgabe bis zum 31.08.2023
Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung 2021
für steuerlich beratene Steuerpflichtige
Der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung 2021 für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind, ist grundsätzlich am 31. Juli 2022.
Für alle Steuerpflichtigen, die ihre Einkommensteuererklärung 2021 durch eine/n steuerliche/n Vertreter/in erstellen lassen, greift die automatische Fristverlängerung, die inzwischen einheitlich geregelt ist und am letzten Februartag 2023 endet.
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz: Abgabe-Stichtag auf 31.08.2023 verschoben
Im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wurde jedoch eine allgemeine Fristverlängerung beschlossen: Die Steuererklärungen 2021 kann bis zum 31.08.2023 eingereicht werden.
Steuererklärung 2021: Zeitgewinn durch Verlängerung der Frist
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