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Informationen für unsere Kunden und Interessenten
Rückblick: Die E-Rechnung für Vereine erklärt
An dem Seminar am 18. Januar 2025 zum E-Rechnungswesen in Lauterbach (Vogelsbergkreis) wurden die Herausforderungen für Sportvereine praxisnah erläutert. Es nahmen 25 Ehrenamtliche teil.
Neuer Mindestlohn ab 01.01.2025
Der Mindestlohn erhöht sich ab dem 01.01.2025 auf 12,82 Euro je Zeitstunde. Dadurch gelten ab Januar 2025 folgende Geringfügigkeitsgrenzen:
Minijob bis 556,00 Euro; Midijob: Übergangsbereich von 556,01 Euro und 2.000,00 Euro; weiterhin können max. 43,00 Stunden im Monat gearbeitet werden.
Rückblick: Informationsveranstaltung „Finanzmanagement und Steuern in den Sportkreisen“
Am Samstag, den 28. September 2024, trafen sich die Vorsitzenden und Schatzmeister*innen der hessischen Sportkreise zur Fortsetzung der Informationsveranstaltungsreihe rund um das Thema „Finanzmanagement und Steuern“.
Abgabe-Fristverlängerung der Steuererklärung 2022
Im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wurde eine allgemeine Fristverlängerung beschlossen: Die Steuererklärungen 2022 kann bis zum 31.07.2024 eingereicht werden.
Vollmachten
Eine Vorsorgevollmacht ist eine umfassende Vollmacht. Stellvertretend für den Vollmachtgeber handelt dieser Bevollmächtigte, ohne Rücksprache und Kontrolle. Diese wird jemandem erteilt, dem umfassend vertraut wird.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Dieser kann beantragt werden, wenn die Eltern genug Einnahmen für sich selber haben, aber nicht genug, um den gesamten Bedarf der Familie bzw. der Kinder unter 25 Jahren, zu decken.
„Fachkräftemangel“ im Sport
Das Problem des Fachkräftemangels im Sport existiert nicht erst seit Corona, aber es wird immer größer, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich.
Pflichten durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
Seit dem 01. August 2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird die Mitteilungspflicht im Transparenzregister auch auf GmbH, SE, AG, KGaA, eG oder Partnerschaften ausgeweitet. Von der Meldepflicht ausgenommen sind lediglich nicht eingetragene Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Stille Gesellschaften sowie Erbengemeinschaften.
Kosten für ein Hausnotrufsystem
Im Hinblick auf die zunehmende Gebrechlichkeit im Alter, die sich dadurch ergebende mögliche Notsituation bieten verschiedene Soziale Dienste sog. Notrufsysteme an, die z. Bsp. auf Knopfdruck den Notdienst informieren, der dann in die Wohnung des älteren Menschen kommt und hilft.
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Steuerkanzlei Deranek
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